Unsere Fachgebiete
Hier stehen wir
Ihnen zur Seite
Unsere Kanzlei deckt ein breites Spektrum juristischer Fachgebiete ab. Von komplexen wirtschaftlichen Fragestellungen bis hin zur individuellen Rechtsberatung – wir bieten maßgeschneiderte Lösungen durch spezialisierte Experten und Expertinnen in jedem Bereich.
Korruptionsstrafrecht
Das Korruptionsstrafrecht umfasst eine Reihe von Straftatbeständen, die unzulässige Einflussnahme auf und den Missbrauch von der Amtsträgereigenschaft sanktionieren. Geschützt werden die Ordnung und Sauberkeit der gesamten hoheitlichen Vollziehung – somit das Vertrauen in eine korrekte Amtsführung von staatlichen Funktionsträgern. Hierunter fallen unter anderem die Delikte der Vorteilsannahme und –gewährung, Bestechung und Bestechlichkeit sowie Korruption im privaten Sektor. Bereits der Versuch ist häufig strafbar und kann der Verdacht erhebliche Folgen haben: Ermittlungsverfahren, wirtschaftliche Nachteile und Reputationsschäden.
Wirtschaftsstrafrecht
Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst Straftaten, die in engem Zusammenhang mit wirtschaftlicher Tätigkeit stehen. Im Mittelpunkt solcher Verfahren stehen häufig komplexe Unternehmensstrukturen, vielschichtige Abläufe und komplexe Rechtsfragen. Typische Delikte sind etwa Betrug, Untreue, Bilanzdelikte, Insolvenzverschleppung oder Geldwäsche. In das Ziel der Ermittlungsbehörden können sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen geraten.
Auslieferungsrecht
Die Überstellung einer Person aus Österreich an einen anderen Staat bzw. aus einem anderen Staat an Österreich zur Strafverfolgung oder Vollstreckung einer Strafe ist Inhalt des Auslieferungsrechts. Es basiert zumeist auf internationalen Abkommen und bilateralen Verträgen, wobei sowohl nationale Rechtsvorschriften als auch menschenrechtliche Garantien zur Anwendung gelangen.
Compliance
Unter dem Begriff „Compliance“ versteht man die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, interner Richtlinien und ethischer Standards durch Unternehmen als auch Organisationen. Ziel einer Compliance-Beratung ist es, Risiken für Rechtsverstöße so früh wie möglich zu erkennen und vor allem zu vermeiden oder etwa geeignete Strukturen oder Prozesse für die jeweiligen Einrichtungen zu erstellen und zu implementieren. Auch können Schulungen und Kontrollmechanismen zur Sicherung der Integrität des Unternehmens beitragen und rechtliche Risiken und Folgen für Verantwortliche minimieren.
Interne Ermittlungen
Interne Ermittlungen dienen dazu, strafrechtlich relevante Sachverhalte in Unternehmen unabhängig von staatlichen Ermittlungstätigkeiten aufzuklären. Hierbei handelt es sich um strukturierte Analysen von Vorfällen, Sicherung von relevanten Beweismitteln als auch Befragungen von möglichen Zeugen. Weiters umfasst dieses Gebiet das Erstellen von Sachverhaltsdarstellungen an die Ermittlungsbehörden nach Abschluss der internen Ermittlungen.
Finanzstrafrecht
Das Finanzstrafrecht regelt strafbare Handlungen im Zusammenhang mit Steuern, Abgaben und staatlichen Finanzvorschriften. Typische Delikte finden sich generell nicht im Strafgesetzbuch, sondern im Finanzstrafgesetz und betrifft dies Delikte wie etwa Steuerhinterziehung, Abgabenbetrug oder die Verletzung von Buchführungspflichten als auch Zolldelikte. In diesem Bereich gelten besondere Zuständigkeitsregelungen und werden Verfahren entweder vom Zollamt oder vom Amt für Betrugsbekämpfung geführt oder ist in bestimmten Fällen das Gericht zuständig.
Suchtmittelrecht
Das Suchtmittelrecht regelt den Umgang mit Suchtgiften, psychotropen Stoffen und im weiteren Sinne mit illegalen Arzneimitteln, wobei unter anderem Besitz, Handel, Herstellung und Einfuhr strafbar sind. Verfahren in diesem Bereich erfordern umfassende Expertise im Strafprozessrecht, da die Ermittlungsbehörden weitreichende (Zwangs-)Maßnahmen einsetzen können: Hausdurchsuchungen, Telefonüberwachungen, Sicherstellungen und Observationen gehören ebenso dazu wie Untersuchungshaft. Die Komplexität solcher Verfahren verlangt ein tiefes Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen und der strategischen Verteidigungsmöglichkeiten. Gleichzeitig ist ein umfangreiches Wissen über die Möglichkeit von gesundheitsbezogenen Maßnahmen für den Beschuldigten, wie „Therapie statt Strafe“ vonnöten.
Haftrecht
Das Haftrecht regelt die Anordnung, Durchführung und Beendigung von Untersuchungshaft und Freiheitsstrafen. Hierbei gilt es besonders, die Rechte der betroffenen Personen zu wahren: Von der Prüfung und Abwehr der Untersuchungshaft über Anträge auf elektronisch überwachten Hausarrest, Freigang oder Arbeit in Haft bis zur Beurteilung von Strafvollzugsuntauglichkeit. Ziel ist es, die rechtlichen Möglichkeiten optimal zu nutzen und gesundheitliche Aspekte angemessen zu berücksichtigen.
Lieferkettenverantwortlichkeit
Lieferkettenverantwortlichkeit bezeichnet die rechtliche und organisatorische Pflicht von Unternehmen, entlang ihrer gesamten Lieferkette menschenrechtliche, soziale und ökologische Standards einzuhalten. Vermehrt kommen hierbei strafrechtliche Problematiken auf und müssen Unternehmen Risiken analysieren, Präventions- und Kontrollmaßnahmen implementieren und geeignete Compliance-Strukturen anwenden, um gesetzliche Vorgaben von Umweltstandards, Herkunftsbezeichnungen und Arbeitsbedingungen rechtssicher umsetzen zu können.